Friedrich A. Dirkmann *12345+
BLOG5000 • Querdenker
• Querdenker •
"Einst eine höchst geachtete Bezeichnung für Menschen, die über jeden Tellerrand, Weit über jedwede Grenzen Hinaus gedacht haben!". Doch durch die wohl dümmsten Menschen dieses Planeten wurde selbst diese, einst ehrenwerte Bezeichnung in die negativste Bedeutung zerschossen!"
LEIDER wurde der •Alt eingesessene, seriöse Begriff•: Querdenker:in hauptsächlich durch die dümmsten Menschen dieser (Medien)Welt zerschossen! Kaputt gemacht! Durch Medien manipulierte und mit unterschwelligen Botschaften vermittelte Falschinformationen? (Keine Verschwörungs•Theorie!) Diese mit dümmsten Menschen der (Medien)welt haben den seriösen Begriff: Querdenker:in durch FALSCHE Begriffe, wie zum Beispiel Begriffe verschiedener, aus nichtmenschlichen, teils sehr gefährlichen verschwörungstheoretischen Kreisen und Bereichen aufkeimender -einfach mal so- assimilieren lassen, ohne sich über die Folgen darüber im Voraus zu informieren, respektive sich Überhaupt darüber im Klaren zu sein, was sie damit Anrichten!
Aktuell steht das Wort „Querdenker“ ausschließlich für staatsfeindliche Querulant:inn:en, Hauptsächlich als Verschwörungstheoretiker:*:inne:n bezeichneten! Wer sich Heutzutage noch Querdenker:in schimpft, ist seines eigenen Lebens nicht einmal mehr Sicher, weder seitens Bevölkerungen, noch seitens Regierungen. Im Grunde genommen sind diese dümmsten (Medien)Menschen, welche den Begriff Querdenker:in Kaputt gemacht haben, bei denen verschiedenstes Verquer zu sein scheint, den Restlichen Menschen Schadensersatzpflichtig!
So stehen uns anderen Menschen, welche tatsächliche, SERIÖSE Querdenker:*:innen sind, Schadensersatzansprüche zu, weil wir durch die Diffamierung dieses alt Eingessenen, vormals höchstseriösen Begriffes immense Schädigungen erlitten, sowie weiterhin Erleiden! Von Rechten und Gesetzen her haben Menschen, denen Gegenüber Anrechte auf Schadensersatz, wenn: •••Siehe zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch dazu•••: (Quelle: Internetseite: „Gesetze im Internet“, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html#:~:text=Bürgerliches%20Gesetzbuch%20(BGB),des%20daraus%20entstehenden%20Schadens%20verpflichtet, Bürgerliches Gesetzbuch)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. Denken Sie mal drüber Quer ;-).
Weitere Beiträge zu meinem BLOG5000-Beitrag "Querdenker":
- Querdenker vs. Quer-Denker & Verschwörungs-Theoretiker:innen
- Phänomene
- Verschwörungstheoretiker:*:innen-Phänomän
(Was hinter diesem Phänomen stecken könnte ;-))
- Aliens
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*Das Wort: Querdenker•Qualität
entstammt meiner eigenen Kreation und ist somit geistiges Eigentum von mir!
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